Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.1973 - I WB 48.72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 29.05.1973 - I WB 48.72
- BVerwG, 30.07.1973 - I WB 48.72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.04.1973 - I WB 230.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 48.72
Kann er zwar eine substantiierte Antragsbegründung fristgerecht abgeben, will er aber - weil ihm z.B, zu einzelnen Punkten noch weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen - ergänzende Ausführungen folgen lassen, so bleibt es ihm unbenommen, dies bei der Antragsbegründung anzukündigen; das Wehrdienstgericht ist dann gehalten, ihm eine angemessene Frist zur Einreichung ergänzender Schriftsätze einzuräumen (BVerwG Beschluß vom 10. April 1973 - I WB 230/72). - BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht
Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 48.72
Erst wenn durch solche Normen der Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert würde, wären sie mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unvereinbar (BVerfGE 10, 264, 267 f [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 27, 297, 310) [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]. - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 48.72
Erst wenn durch solche Normen der Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert würde, wären sie mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unvereinbar (BVerfGE 10, 264, 267 f [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 27, 297, 310) [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65].
- BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 48.72
Zur Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gehört grundsätzlich, daß der Antragsteller im einzelnen substantiiert ausführt, aus welchen Gründen er die angefochtene Maßnahme für verfehlt hält (BVerwGE 43, 308, 310) [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]. - BVerwG, 31.08.1972 - I WB 82.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 48.72
Anders als im Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung, bei dem die Angabe der der Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel nur durch Sollvorschrift gefordert wird (§ 82 Abs. 1 VwGO), muß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung innerhalb der zur Einlegung des Antrages vorgeschriebenen Frist auch begründet werden (BVerwG Beschluß vom 31. August 1972 - I WB 82/72). - BVerwG, 30.08.1972 - I WB 70.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - I WB 48.72
Der Zweck der darin statuierten Begründungspflicht liegt einmal darin, das Gericht alsbald von den Angriffen des Antragstellers gegen den angefochtenen Beschwerdebescheid zu unterrichten, hat aber andererseits auch den Sinn, den Antragsteller von der Einlegung unüberlegter Anträge abzuhalten; er soll gezwungen werden, sein Vorbringen kritisch zu überprüfen, bevor er sich entschließt, das Gericht anzurufen (BVerwG Beschluß vom 30. August 1972 - I WB 70/71;… Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 17 RdNr. 76).